Termine, Preise und weitere Informationen

Jetzt Termin buchen

Hinweis: Ab Januar 2025 gehe ich in den Mutterschutz und anschließend in eine mehrmonatige Babypause. Zur Zeit sind alle Termine bis Ende 2024 vergeben. Durch kurzfristige Absagen können aber immer mal wieder Termine frei werden, die dann im Online Kalender gebucht werden können.

Für Bestandspatient*innen: Bitte schreiben Sie mich für Terminänderungen oder anderen Anliegen per Mail an, ich melde mich dann so schnell wie möglich zurück.

Für Neupatient*innen: Schreiben Sie mich bei Interesse oder Fragen gerne an, ich setze Sie auf die Warteliste bzw. melde mich bei Ihnen, sobald ich wieder anfangen werde zu arbeiten.

Buchen Sie einfach und schnell  einen Termin über das Buchungssystem.
Sollten Sie zeitnah keine Bestätigungsmail erhalten, schauen Sie bitte in Ihren Spam-Ordner oder melden Sie sich per Mail bei mir.

Eine Behandlungseinheit dauert 60 Minuten
und
kostet 95€.
Nach Absprache ist im Einzelfall eine Kostenermäßigung für Menschen mit geringem oder keinem Einkommen möglich.
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung nach Rechnungsstellung.

Wichtig: Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin. Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte frühzeitig ab. Bei Nichterscheinen oder kurzfristiger Terminabsage (mindestens 24 Stunden vorher), wird der volle Betrag abgerechnet.

Die Osteopathie ersetzt keine Schulmedizin und kann auch keine Krankheiten heilen.

Weiter unten auf dieser Seite bekommen Sie u.a. Infos zu der Erstattung der Krankenkassen.

Krankenkasse und weitere Infos

Viele Krankenkassen bezuschussen Osteopathie.

Eine Übersicht sowie berufspolitische Themen können Sie hier einsehen:
https://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html

Über meinen Berufsverband Osteopathie e.V. (bvo) bin ich bei etwa 100 Krankenkassen für Abrechnungszwecke gelistet: https://bv-osteopathie.de/fuer-patienten/kostenerstattung-osteopathie/

Bitte klären Sie vor Ihrem Termin bei mir ab, in welchem Umfang Sie sich meine Leistung erstatten lassen können.

Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Osteopathie unterstützt, sollte Ihr Arzt (Hausarzt/Gynäkologe/Orthopäde/Zahnarzt…) eine „Empfehlung für Osteopathie“ als Privatrezept ausstellen. Diese Empfehlung können Sie dann zusammen mit der Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Ebenso übernehmen viele Privatkassen und Beihilfestellen die Osteopathie, sofern es vertraglich nicht anders geregelt ist.

Ich rechne nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab.

Bei Fragen oder Unklarheiten schreiben Sie mich gerne an.